Abgeltungssteuer
Mit dem Jahr 2009 ist in der Bundesrepublik Deutschland die so genannte Abgeltungssteuer in Kraft getreten. Die Abgeltungssteuer erfasst Kapitalerträge und ist damit eine Quellensteuer.
Gerade in Zeiten der Krise wird die Abgeltungssteuer von großen Teilen der Bevölkerung als ein Schritt in Richtung einer steuerlichen Gleichbehandlung der Menschen begrüßt: Es wäre in der Tat speziell Menschen ohne größeres Vermögen nur schwer vermittelbar, bei ständig steigender Staatsverschuldung die Arbeitseinkünfte mit immer höheren Abgaben zu belasten, während Zinseinkünfte, Spekulationsgewinne und andere Kapitalerträge kaum angetastet werden. Die Kapitalertragssteuer beträgt 25% der Einnahmen, die eine steuerpflichtige Person durch Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt.
Um Menschen mit geringem Vermögen nicht über Gebühr zu belasten, hat der Gesetzgeber allerdings einen so genannten Sparer-Pauschbetrag (Pauschalbetrag) in das Gesetz aufgenommen: Die Abgeltungssteuer wird erst ab einem Betrag von € 801,- pro Jahr fällig; bei verheirateten Paaren gilt entsprechend der doppelte Betrag von dann € 1602,-. Die Kapitalertragssteuer ersetzt das bislang übliche Verfahren, Kapitalerträge nach Überschreiten der Grenze, die dem heutigen Pauschalbetrag entsprach, mit der Einkommenssteuer zu belegen. Diese lag allerdings bei den meisten Anlegern deutlich unter 25 %, zumal eine Vielzahl gesetzlicher Schlupflöcher es ermöglichte, die Einkünfte aus Kapitalvermögen „niedrig zu rechnen“ und faktisch nicht zu versteuern. Die Abgeltungssteuer dient vor allem dem Ziel, die Inhaber von Aktien oder wachstumsstarker Fondsbeteiligungen gleichermaßen zu belasten wie die Besitzer größerer Sparguthaben oder festverzinslicher Anlagen. Gleichzeitig ist mit der Einführung der Abgeltungssteuer die so genannte Spekulationsfrist abgeschafft worden, die es Aktionären ermöglichte, ihre Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt zu versteuern und damit von wechselnden Leitzinsen profitieren zu können.
Die aktuell extrem niedrigen Leitzinsen machen es sehr unwahrscheinlich, dass große Teile der Bevölkerung den Pauschbetrag überschreiten werden: Die wenigen Zinsen, die man momentan für die Einlagen auf einem Sparbuch oder einem Festgeldkonto erhält, bedürfen einer hohen Einlage, um die Marke von € 801,- zu überschreiten, so dass man der Abgeltungssteuer in aller Regel gelassen entgegen sehen kann.